Kraftfahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.

Neben den „normalen“ Prüfpunkten müssen Taxen, Mietwagen und Omnibusse auch bestimmte Mindestanforderungen bezüglich Ausrüstung und Beschaffenheit erfüllen.

Diese Mindestanforderungen sind in der BOKraft geregelt. Die BOKraft ist die Kurzform für die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“. Diese schreibt vor, dass bereits vor Zulassung eines Kfz in einem Unternehmen dieses einer außerordentlichen HU gemäß § 42 BOKraft unterzogen werden muss um zu überprüfen, ob die Bestimmungen der BOKraft erfüllt sind.

Ebenso muss auch später im Rahmen der Hauptuntersuchung zusätzlich überprüft werden, ob das Fahrzeug noch die Anforderungen der BOKraft erfüllt (Untersuchung n. § 41 BOKraft). Besondere Prüfpunkte sind u.a.:

Taxen und Mietwagen:

  • Ausrüstung und Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler
  • Ausrüstung mit Alarmanlage

 

Omnibusse:

  • Anzahl der Verbandskästen und Feuerlöscher
  • Kennzeichnung der Notausstiege
  • Anzahl der Nothämmer
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