Kein eigener Antrieb

Als Anhänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.

An grundlegenden Bauformen unterscheidet man folgende Anhänger:

  • Starrdeichselanhänger (typischer Pkw-Anhänger)
  • Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse
  • Sattelanhänger

Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die – bei einachsigen Anhängern – auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen.

Bei Pkw kommen in der Regel Starrdeichselanhänger zum Einsatz. Hierzu gehören die normalen Lastenanhänger mit zentraler Achse wie auch die Wohnanhänger.

Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt für Pkw mit Anhänger und sonstige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Unter bestimmten Bedingungen darf aber ein Gespann in den Genuss der 100-km/h-Freigabe kommen. Lesen Sie hierzu mehr unter „Tempo-100-Plakette".

Eines der wichtigsten Kriterien für Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer ist beim Anhängerbetrieb die maximale Zuladung und die Ladungssicherung.

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