In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Untersuchungsfristen

Auszug aus der Anlage VIII StVZO

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt.

Fahrzeugart Beschreibung zeitl. Abstand der Untersuchungen
Krafträder 24 Monate
Pkw nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach

 

24 Monate
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t
nach der ersten Zulassung
36 Monate
danach

 

24 Monate

 

Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten
72 Monaten nach der ersten Zulassung
24 Monate
danach

 

12 Monate

 

Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t 12 Monate
Anhänger mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach

 

24 Monate

 

Anhänger die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über
0,75 t bis 3,5 t
24 Monate
Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate

 

Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.

Prüfpunkte

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.

Die fachkundigen Prüfingenieure des TÜV NORD überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.

Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

Was wird alles geprüft ?

Bei der HU prüft der Prüfingenieur des TÜV NORD insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug. Hier die wichtigsten Prüfpunkte:

Bremsanlage

Lenkanlage

Dichtigkeit der Schläuche und Leitungen

Wirkung

Verschleiß

Freigängigkeit

 

Spiel

Dichtigkeit

Leichtgängigkeit

Sichtverhältnisse

Lichttechnische Einrichtung

sonstige elektrische Anlage

Spiegel

Scheiben

Scheibenwischer

Scheibenwaschanlage

Scheinwerfer

Schlussleuchten

Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)

Bremsleuchten

Rückstrahler

Batterie

Kontroll- und Warneinrichtungen

Hupe

Achsen und Aufhängung

Räder/Reifen

Federung

Stoßdämpfer

Querlenker

Gelenke

Befestigungen

 

Größe

äußere Beschädigungen

Verschleiß

Fahrgestell, Rahmen, Aufbau

sonstige Ausstattung

Umweltbelastung

Korrosion an Karosserie und tragenden Teilen

Bruch

Achsaufnahmepunkte

Sicherheitsgurte

Sitze

 

Schalldämpferanlage

Geräuschverhalten

Ölverlust

Abgasverhalten

Identifizierung

Identifizierungsnummer (FIN)

Fabrikschild

amtliche Kennzeichen

Fahrzeugdokumente

Die HU-Plakette

Was hat es eigentlich mit der Plakette auf sich?

Den Monat und das Jahr, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Sie finden den Termin auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

HU-Plakette

Die 6 Farben werden fortlaufend vergeben, d. h. nach Rosa kommt Grün, nach Grün kommt Orange, usw. (siehe dazu Bild unten). Nach Braun fängt die Farbreihe wieder von vorne an, also mit Rosa. Ist die Farbe des Jahres, in dem wir uns befinden z. B. Blau, so verlieren die orangen Plaketten ihre Gültigkeit.

  2014

2015

2016

2017

2018

  2019

 

Keine Plakette erhalten?

Was nun zu tun ist

Wurde Ihrem Fahrzeug auf Grund eines Mangels bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt, muss der Mangel oder müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats, behoben werden. Die Behebungsfrist bezieht sich auf das Datum der Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist der Wiedervorführung überschritten, so ist eine erneute Untersuchung durchzuführen.

Auf dem Untersuchungsbericht werden die Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, aufgeführt. Nach der Reparatur bzw. der Beseitigung der Mängel wird das Fahrzeug erneut einem Prüfingenieur vorgestellt. Dieser prüft das Fahrzeug mit Augenmerk auf die zuvor dokumentierten und nun beseitigten Mängel. Zu der erneuten Untersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein und alle Änderungsabnahmen und Gutachten benötigt. Die Nachkontrolle oder Nachuntersuchung kann von jedem Prüfingenieur durchgeführt werden.

Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug eine neue Plakette zugeteilt.

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