In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Untersuchungsfristen
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt.
Fahrzeugart | Beschreibung | zeitl. Abstand der Untersuchungen |
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Krafträder | — | 24 Monate |
Pkw | nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
danach
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24 Monate | |
Wohnmobile | mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung |
36 Monate |
danach
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24 Monate
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Wohnmobile | mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung |
24 Monate |
danach
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12 Monate
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Wohnmobile | mit einem zGG über 7,5 t | 12 Monate |
Anhänger | mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
danach
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24 Monate
|
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Anhänger | die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t |
24 Monate |
Anhänger | mit einem zGG von mehr als 3,5 t | 12 Monate |
Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.
Prüfpunkte
Die fachkundigen Prüfingenieure des TÜV NORD überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.
Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.
Was wird alles geprüft ?
Bremsanlage |
Lenkanlage |
Dichtigkeit der Schläuche und Leitungen
Wirkung Verschleiß Freigängigkeit
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Spiel Dichtigkeit Leichtgängigkeit |
Sichtverhältnisse |
Lichttechnische Einrichtung sonstige elektrische Anlage |
Spiegel
Scheiben Scheibenwischer Scheibenwaschanlage |
Scheinwerfer Schlussleuchten Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) Bremsleuchten Rückstrahler Batterie Kontroll- und Warneinrichtungen Hupe
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Achsen und Aufhängung |
Räder/Reifen |
Federung
Stoßdämpfer Querlenker Gelenke Befestigungen
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Größe äußere Beschädigungen Verschleiß |
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
sonstige Ausstattung |
Umweltbelastung |
Korrosion an Karosserie und tragenden Teilen
Bruch Achsaufnahmepunkte Sicherheitsgurte Sitze
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Schalldämpferanlage Geräuschverhalten Ölverlust Abgasverhalten
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Identifizierung |
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Identifizierungsnummer (FIN) Fabrikschild amtliche Kennzeichen Fahrzeugdokumente |
Die HU-Plakette
Den Monat und das Jahr, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Sie finden den Termin auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Die 6 Farben werden fortlaufend vergeben, d. h. nach Rosa kommt Grün, nach Grün kommt Orange, usw. (siehe dazu Bild unten). Nach Braun fängt die Farbreihe wieder von vorne an, also mit Rosa. Ist die Farbe des Jahres, in dem wir uns befinden z. B. Blau, so verlieren die orangen Plaketten ihre Gültigkeit.
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Keine Plakette erhalten?
Wurde Ihrem Fahrzeug auf Grund eines Mangels bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt, muss der Mangel oder müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats, behoben werden. Die Behebungsfrist bezieht sich auf das Datum der Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist der Wiedervorführung überschritten, so ist eine erneute Untersuchung durchzuführen.
Auf dem Untersuchungsbericht werden die Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, aufgeführt. Nach der Reparatur bzw. der Beseitigung der Mängel wird das Fahrzeug erneut einem Prüfingenieur vorgestellt. Dieser prüft das Fahrzeug mit Augenmerk auf die zuvor dokumentierten und nun beseitigten Mängel. Zu der erneuten Untersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein und alle Änderungsabnahmen und Gutachten benötigt. Die Nachkontrolle oder Nachuntersuchung kann von jedem Prüfingenieur durchgeführt werden.
Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug eine neue Plakette zugeteilt.