Das „Schätzchen“ auf Rädern
Handelt es sich hierbei bereits um einen Oldtimer?
Der Begriff „Oldtimer“ ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert worden:
- Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sind
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Um nun das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch) oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie weiterhin ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), z. B. durch den TÜV NORD-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.