Allgemeine Geschäftsbedingungen für frei vereinbarte dienst- oder werkvertragliche Leistungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Allen frei vereinbarten dienst- oder werkvertraglichen Leistungen des Sachverständigenbüros für KFZ-Wesen, Dipl. Ing. Thomas Henze, liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Das Sachverständigenbüro für KFZ-Wesen, Dipl. Ing. Thomas Henze wird nachfolgend als „Sachverständiger“ bezeichnet.
3. Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
4. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, bei denen der Zweck ihres Auftrages weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
5. Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene, inhaltlich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir widersprechen jedweder Anwendung oder Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Durchführung des Auftrages
Der Sachverständige führt seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach besten Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften aus.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Auskünfte vollständig, unentgeltlich sowie rechtzeitig dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle, wenn er, ein gesetzliche Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die in Ziffer 1 genannte Haftungsausschluss bzw. Haftungsbegrenzung gilt nicht
- für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
- im Falle der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten)
- im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
3. im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch den SachverständigenBei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Sachverständige im Übrigen nicht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Sachverständigen werden mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Sachverständigenbüro berechtigt, folgende Verzugszinsen zu verlangen:
Bei Verbrauchern: Verzugszinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
Unternehmen Verzugszinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz“
Im Übrigen ist das Sachverständigenbüro im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
§ 6 Geheimhaltung
Der Sachverständige verpflichtet sich, Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren, sowie diese außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten.
§ 7 Datenschutz
1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung der Aufträge werden von dem Sachverständigen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze erhoben, gespeichert und verarbeitet.
2. Ausführliche Informationen zu „Datenschutz“ und „Sicherheit“ befinden sich in der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzhinweise des Sachverständigen finden Sie hier.