Ackern bis zum Umfallen

Traktoren werden zum Ziehen von Anhängern und landwirtschaftlichen Geräten benutzt. Vielfach lassen sich auch landwirtschaftliche Maschinen direkt an den Traktor anbauen und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) vom Motor des Traktors oder über die Hydraulik antreiben.

Um die für die Feldarbeit notwendige Geländegängigkeit zu erreichen, besitzen Traktoren oft Allradantrieb und mindestens zwei, heute oft auch vier sehr große Räder mit grobstolligem Profil. Der Antrieb geschieht über die Hinterachse oder – bei Fahrzeugen mit Allradantrieb – sowohl über die Hinter- als auch über die Vorderachse.

Bei der Hauptuntersuchung wird eine Unterteilung nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit getroffen (bbH). Man unterscheidet zwischen solchen mit einer bbH <= 40 km/h und solchen mit einer bbH > 40 km/h. Erstere erhalten eine Plakettenlaufzeit von 24 Monaten und solche mit einer bbH > 40 km/h und einem zGG > 3,5 t erhalten 12 Monate Plakettenlaufzeit.

Hat der Schlepper eine bbH > 40 km/h und ein zGG > 7,5 t, dann unterliegt der Schlepper der Sicherheitsprüfung, welche immer zwischen zwei Hauptuntersuchungen fällig ist.

Zugmaschinen

Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaute Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung sind diese an der Schlüsselnummer 87 zu erkennen.

Eine Hilfsladefläche ist zulässig.

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