Der Anteil der gasbetriebenen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand spielte bisher eine eher zu vernachlässigende Rolle. Aus den aktuellen Statistiken des KBA geht allerdings hervor, dass die Anzahl der Gasfahrzeuge stetig steigt. Diese Entwicklung zeigt, dass das Interesse an gasbetriebenen Kraftfahrzeugen zunimmt. Der Grund für diese Entwicklung ist vor allem der reduzierte Mineralölsteuersatz für Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2019.
Was hat es aber nun mit der GSP auf sich? GSP bedeutet Gassystemeinbauprüfung und wird von Prüfingenieuren anerkannter Prüforganisationen und amtlich anerkannten Sachverständigen einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt. Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage; z. B. R115-000001.
Bei Gasanlagen, die nicht nach der ECE-R115 genehmigt sind, wird eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich, die nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.
Die GSP umfasst die Überprüfung:
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der Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage
gehörigen Unterlagen -
der Vollständigkeit der Unterlagen
(Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch) - Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- des Verwendungsbereiches (ob die Gasanlage auch in diesem Fahrzeug verbaut werden darf)
- des Zustands der Gasanlage
- der vorgeschriebenen Befestigung und Einbaus der Einzelkomponenten
- der Dichtheit der Gasanlage
Folgende Papiere sind zur GSP mitzubringen:
- Fahrzeugpapiere
- Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115
- Benutzerhandbuch
- Einbauhandbuch
Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.